Obwohl die Wirtschaft kaum wächst und die Arbeitslosigkeit weiter steigt, hat die EU-Bevölkerung in der Schweiz zwischen Oktober 2024 und September 2025 erneut stark zugenommen – um 2.4 %. Politikerinnen und Politiker, vor allem aus FDP und Mitte, behaupten, die Zuwanderung aus Drittstaaten oder durch Asyl sei das Hauptproblem. Doch dort liegt der Anstieg lediglich bei 1.7 %. Wenn man noch die Einbürgerungen berücksichtigt, dann wäre der Anstieg um mindestens 70% höher!
Politik und Wirtschaft liefern dennoch keine Antwort auf die Folgen dieser ungebremsten Zuwanderung – insbesondere auf die zunehmende Wohnungsnot. Stattdessen sollen mit den geplanten Bilateralen III weitere Pflichten übernommen werden. Mit der Übernahme der Unionsbürgerrechtsrichtlinie würde die Schweiz verpflichtet, auch Familiennachzüge für arbeitslose EU-Bürgerinnen und -Bürger zu ermöglichen sowie Sozialhilfe bereits nach einem Jahr Aufenthalt auszuzahlen.
Dazu fällt auch die Pflicht weg, für eine angemessene Wohnung selbst aufzukommen – mit direkten Folgen für Präkarität, Armut und den ohnehin überhitzten Wohnungsmarkt. So könnten EU-Bürger in einer kleineren Wohnung leben und dort die ganze Familie anmelden – eine wirksame Kontrolle wäre rechtlich kaum möglich, da sie gegen die Bilateralen verstossen würde.

